Elternvertretung

Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:

1. Elternvertreter der Klassen

2. den Schulelternrat

3. Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen

 

Grundlage der Elternvertretung ist das Niedersächsische Schulgesetz § 88 ff.

Bei Problemen, Fragen und Anregungen stehen die Elternvertreter jederzeit gerne zur Verfügung.

Der Schulelternrat wird vertreten durch die erste Vorsitzende: Nadine Berndt

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